Lernförderung mit Bildung und Teilhabe
Kostenfreie individuelle Förderung für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in Essen und Umgebung.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können unter bestimmten Voraussetzungen eine außerschulische Lernförderung erhalten. Zielscheibe begleitet seit vielen Jahren Familien im Rahmen der geförderten Lernförderung und arbeitet vertrauensvoll mit öffentlichen Kostenträgern, Schulen und sozialen Einrichtungen zusammen.

Wer kann Lernförderung über Bildung und Teilhabe erhalten?
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann unter anderem bei Familien bestehen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen:
Bürgergeld
Für Familien im laufenden Leistungsbezug über das Jobcenter.
Bürgergeld
Gilt bei laufendem Bezug über das Jobcenter Essen oder die zuständige Kommune. Erforderlich ist der aktuelle Bewilligungsbescheid mit allen anspruchsberechtigten Personen.
Wohngeld
Für Familien mit geringem Einkommen und bewilligtem Wohngeld.
Wohngeld
Für Familien mit eigenem Einkommen, die zur Entlastung der Wohnkosten Wohngeld von der Stadt Essen bewilligt bekommen haben.
Kinderzuschlag
Zusätzliche Unterstützung für erwerbstätige Eltern.
Kinderzuschlag
Zuschlag der Familienkasse für Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, aber Unterstützung für die Kinder erhalten.
Leistungen nach AsylbLG
Für Personen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Leistungen nach AsylbLG
Leistungen für Personen und Familien im laufenden Asylverfahren oder mit entsprechendem Aufenthaltsstatus über das Sozialamt.
Weitere Sozialleistungen
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Sozialhilfe nach SGB XII).
Weitere Sozialleistungen
Weitere gesetzlich geregelte Unterstützung, beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII.
Hinweis zur Zuständigkeit: Ob im konkreten Fall ein Anspruch auf Lernförderung besteht und in welchem Umfang diese bewilligt wird, entscheidet ausschließlich der zuständige Kostenträger (Jobcenter, Sozialamt oder Stadt).
So funktioniert die Anmeldung in Essen
Schritt für Schritt von der ersten Kontaktaufnahme bis zum bewilligten Unterrichtsbeginn nach den Richtlinien 2026/2027 der Stadt Essen.
Kontakt mit Zielscheibe aufnehmen
Eltern können sich zunächst bei uns melden. Wir klären, für welches Fach bzw. welchen Förderbedarf eine Lernförderung beantragt werden soll und welches Formular dafür benötigt wird.
Passendes BuT-Formular erhalten
Die offiziellen Antragsunterlagen der Stadt Essen stehen auf unserer Website mit unserem Stempel zum Download bereit: Reguläre Lernförderung, Deutsch als Fremdsprache (DaZ) oder Prüfungsvorbereitung.
Schule bestätigt den Förderbedarf
Die Schule muss den individuellen Förderbedarf und die erforderlichen Fächer bestätigen. Deshalb kann der Antrag nicht ausschließlich online abgewickelt werden.
Antrag vollständig ausfüllen & unterschreiben
Alle erforderlichen Angaben vollständig eintragen und notwendige Unterschriften einholen. Fehlende Unterlagen müssen nach den Richtlinien 2026/2027 innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Nachweise beifügen
Dem Antrag sind beizufügen: aktueller Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag), schulische Bestätigung und bei Schülerinnen und Schülern ab Klasse 3 das letzte Zeugnis.
Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen
Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns ein. Wir sichten diese vorab auf Vollständigkeit, um Rückfragen des Amtes zu vermeiden. Die Entscheidung trifft der Kostenträger.
Antrag einreichen & Bewilligung abwarten
Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger (Jobcenter / Sozialamt) eingereicht. Bitte frühzeitig beantragen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Förderlehrkraft abstimmen & Förderung starten
Sobald die schriftliche Bewilligung vorliegt, wählen wir eine qualifizierte Lehrkraft aus, stimmen feste Wochentage ab und starten umgehend mit dem 1:1-Förderunterricht.
Unterrichtsbeginn erst nach schriftlicher Bewilligung
Die über Bildung und Teilhabe finanzierte Lernförderung kann bei Zielscheibe erst beginnen, wenn eine schriftliche Bewilligung des zuständigen Kostenträgers vorliegt. Eine Antragstellung allein reicht nicht aus.
Wichtige Hinweise & Richtlinien 2026/2027 in Essen
Für das Schuljahr 2026/2027 gelten in Essen aktualisierte Rahmenbedingungen für die außerschulische Lernförderung.
Unterrichtsbeginn erst nach schriftlicher Bewilligung
Die über Bildung und Teilhabe finanzierte Lernförderung kann bei Zielscheibe erst beginnen, wenn die offizielle schriftliche Bewilligung des Kostenträgers vorliegt. Eine bloße Antragstellung reicht hierfür gesetzlich nicht aus.
Begrenzung der Förderdauer
Die reguläre Lernförderung wird grundsätzlich auf maximal zwei aufeinanderfolgende Schuljahre begrenzt.
Förderbedarf ab Note 'ausreichend'
Die Beurteilung orientiert sich an der Note 4, um gezielt das Erreichen wesentlicher Lernziele abzusichern.
Ausschluss von Ferienzeiten
Reguläre Förderung findet in den NRW-Schulferien nicht statt (Ausnahmen: DaZ und ZAP-Kompaktkurse in den Osterferien).
Frist für Nachweise: 4 Wochen
Formlose Anträge zur Fristwahrung sind möglich. Fehlende Nachweise müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Jedes Schuljahr neu beantragen
Eine BuT-Bewilligung verlängert sich niemals automatisch. Für jedes neue Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich.
Umfang & Unterrichtszeiten
Maximal 2 Fächer mit je bis zu 40 Einheiten pro Schuljahr. Bis Klasse 3 max. 90 Min. ab Klasse 4 bis zu 120 Min. pro Tag und Fach.
Familien mit akutem Handlungsbedarf können unabhängig vom BuT-Verfahren unser reguläres Selbstzahler-Angebot nutzen (z. B. ein Förderpaket mit 10 x 60 Minuten). Wichtig: Privat bezahlte Stunden werden nach einer späteren BuT-Bewilligung nicht rückwirkend erstattet oder verrechnet.
Besondere Förderregelungen
Für spezielle Förderbedarfe gelten gesonderte Formulare und Richtlinien.
Deutsch als Fremdsprache (DaZ)
Für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf kann DaZ über einen längeren Zeitraum und mit höherem Stundenumfang bewilligt werden. Hierfür gibt es ein eigenes Antragsformular.
Prüfungsvorbereitung (ZAP 10)
Kompaktangebote zur gezielten Vorbereitung auf die Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 finden in den Osterferien und den Wochen vor den Prüfungen statt.
Anbieterwechsel zu Zielscheibe
Möchten Sie im laufenden Bewilligungszeitraum zu Zielscheibe wechseln? Mit dem Formular für den Anbieterwechsel wird der bereits genutzte Stundenumfang transparent übertragen.
Formulare & Downloads für das Schuljahr 2026/2027
Laden Sie hier die offiziellen Antragsunterlagen der Stadt Essen sowie unsere internen Anmeldebögen herunter.
Wichtiger Hinweis: Institutsstempel Zielscheibe ist bereits vorabgestempelt!
Auf den amtlichen Antragsformularen (insbesondere im Zusatzfragebogen a3.pdf) ist der offizielle Institutsstempel der Lernförderung Zielscheibe bereits fest und rechtsgültig hinterlegt.
Sie müssen den Zielscheibe-Stempel nicht separat bei uns vor Ort einholen. Es wird lediglich das Ausfüllen, die Unterschrift und der Schulstempel Ihrer Schule benötigt.
Offizielle Anträge der Stadt Essen
Zusatzfragebogen Lernförderung (a3.pdf) mit Zielscheibe-Stempel
Zentrales Formular zur Bestätigung des Förderbedarfs durch die Schule. Der Zielscheibe-Institutsstempel ist bereits fest vorabgestempelt, nur die Schulbestätigung wird benötigt.
Hauptantrag auf Lernförderung (Antrag 1)
Offizieller Hauptantrag der Stadt Essen und des Jobcenters zur Kostenübernahme von Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe.
Folgeantrag und Ergänzungsantrag (Antrag 2)
Antragsformular für Folgebewilligungen oder ergänzende Unterrichtseinheiten bei fortbestehendem schulischem Förderbedarf.
Formular Anbieterwechsel zur Lernförderung Zielscheibe
Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie von einem anderen Nachhilfeanbieter unkompliziert zu Zielscheibe wechseln möchten.
Merkblatt Lernförderung (Jobcenter Essen)
Detailliertes Merkblatt der Stadt Essen mit Hinweisen zu Voraussetzungen, Ablauf und Abrechnung von BuT-Leistungen.
Ergänzende Unterlagen für Duisburg (2026)
In Duisburg erfolgt die Betreuung über Selbstzahler und andere Kostenträger (das BuT-Verfahren über das Jobcenter Essen ist Essen-exklusiv). Für Schulen in Duisburg steht die offizielle Anlage 3 bereit:
Anlage 3: Lernförderung Duisburg (2026)
Offizielles Ergänzungsformular für Schülerinnen, Schüler und Schulen in Duisburg zur Bescheinigung des schulischen Förderbedarfs.
Für BuT & öffentlich finanzierte Lernförderung
Zielscheibe BuT-Anmeldung (ab Schuljahr 2026/2027)
Interne Vereinbarung zur Aufnahme der Lernförderung bei Bewilligung durch das Jobcenter Essen.
Schweigepflichtentbindung und Datenaustausch
Ermöglicht Zielscheibe die direkte Abstimmung mit dem Jobcenter, Sozialamt oder der Schule zur zügigen Antragsbearbeitung.
Freiwillige Einwilligung (Für alle Angebote)
Einwilligungserklärung für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Freiwillige Erklärung zur Anfertigung von Medienaufnahmen bei Projekten, Ferienkursen und Veranstaltungen.
Offizielle Richtlinien Lernförderung Stadt Essen 2026/2027
Die verbindliche Entscheidung über Bewilligung und Stundenumfang obliegt ausschließlich dem zuständigen Kostenträger.
BuT Förderung außerhalb von Essen
Die ausführlichen Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf das Verfahren der Stadt Essen für das Schuljahr 2026/2027. Zielscheibe arbeitet darüber hinaus auch mit Kostenträgern und Einrichtungen außerhalb Essens zusammen, unter anderem in Duisburg, Bochum und weiteren Kommunen des Ruhrgebiets.
In anderen Städten können Antragsverfahren, Formulare, Förderumfang und Zuständigkeiten abweichen. Beispielsweise reichen Familien in Duisburg ihre entsprechenden Anträge selbst beim zuständigen Kostenträger ein, nach der Bewilligung erhält Zielscheibe die erforderlichen Informationen zur Durchführung der Lernförderung.
Bei Förderungen über Jugendämter bzw. soziale Einrichtungen stimmen wir den Förderumfang und die Kostenvoranschläge direkt mit den zuständigen Trägern ab.
Lernförderung über Bildung und Teilhabe beantragen
Melden Sie sich frühzeitig bei uns. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Formulars und prüfen Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit.
Die Entscheidung über die Bewilligung obliegt ausschließlich dem Kostenträger. Der geförderte Unterricht beginnt verlässlich nach Vorliegen der schriftlichen Bewilligung.
